Neunerregel

Bei Verbrennungen der Hautoberfläche Faustregel zur groben Bestimmung der Ausdehnung der Verbrennung, bezogen auf die Gesamtkörperoberfläche (in Prozent). Danach haben beim Erwachsenen der Kopf, jeder Arm, jede Beinvorderseite, jede Beinrückseite, die Oberkörpervorderseite, die Oberkörperrückseite, die Unterkörpervorderseite sowie die Unterkörperrückseite je neun Prozent Anteil an der Gesamtkörperoberfläche. Im Kindesalter gelten andere Proportionen, abhängig vom Lebensalter.